Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, wer und in welcher Erbfolge erbberechtig ist, falls kein Testament vorliegt.
Erbfolge
Möchten Sie Ihr Erbe anders aufteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, verfassen Sie rechtzeitig ein eigenes Testament. In jedem Fall steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtanteil zu.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Sie können Ihr Testament auch direkt von einem Notar aufsetzen lassen.
Wichtig für Sie zu wissen: Wir übernehmen keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen zum Erbrecht raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Sie richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend. Die Patientenverfügung muss schriftlich abgegeben werden und gilt für den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können (zum Beispiel bei Koma oder Hirntod). Es ist immer sinnvoll, eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung in Kenntnis zu setzen.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an:
www.bmj.de/Patientenverfuegung
Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:
www.ekd.de/patientenvorsorge
Eine Organspende kann Leben retten. Wenn Sie Ja zur Organspende sagen, brauchen Sie nichts weiter tun, als dem zuzustimmen. Dies dokumentieren Sie mit dem Organspendeausweis, der Klarheit für Ihre Angehörigen und die Ärzte schafft. Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist.
Den Ausweis bekommen Sie beim Arzt, in der Apotheke oder hier zum Download als PDF:
www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspendeausweis.pdf